Zum deutschen Familienrecht gehören neben dem Ehe- auch das Kindschaftsrecht sowie das Unterhaltsrecht, im weiteren Sinne auch das Vormundschafts- und Betreuungsrecht.
Neben einer umfassenden Beratung auf diesen Gebieten des Familienrechts hat sich unsere Kanzlei auf Fragen spezialisiert, die nur im internationalen Bereich auftreten.
So sieht beispielsweise das deutsche Recht Besonderheiten für Eheschließungen im Ausland und Eheschließungen zwischen Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit vor, die es frühzeitig zu klären gilt.
Fraglich ist oft bereits, welche der Rechtsordnungen überhaupt Anwendung findet. Gerade dieser Aspekt ist jedoch im Hinblick auf die unterschiedlichen Folgen im Bereich des Scheidungs-, Unterhalts- und Güterrechts von wesentlicher Bedeutung.
Eine in Kanada oder USA erfolgte Scheidung entfaltet ihre Rechtswirkung in Deutschland nur, wenn sie in einem formalen Verfahren in Deutschland anerkannt wurde. Daher ist eine Wiederheirat nur nach einer solchen Anerkennung möglich. Im Falle der Unterhaltspflicht eines Ehepartners ist von Relevanz, wie Unterhaltsansprüche im jeweils anderen Land anerkannt und effektiv durchgesetzt werden können. Gerade in diesem Punkt stehen Ihnen unsere Vertretung und Kooperationspartner in Deutschland hilfreich zur Seite.