Bei der Behandlung erbschaftssteuerrechtlicher Fragen spielen Doppelbesteuerungsabkommen, die sowohl zwischen Kanada und Deutschland als auch zwischen den USA und Deutschland bestehen, eine große Rolle.
In deutschen Erbschaftssteuerfragen, stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite.
Wir können, Sie bei der Erstellung von Steuererklärungen und bei der Verhandlung mit den deutschen Steuerbehörden unterstützen. Durch unseren Kooperationspartner in Deutschland ist es uns weiterhin möglich, Sie in Rechtsmittelverfahren zu vertreten.
Selbst bei Schenkungen verlangt das deutsche Recht in der Regel eine Schenkungsteuererklärung. Diese in Nordamerika ganz unbekannten Verfahren übernehmen wir auch gerne für Sie.
Sind kanadische Steuervorschriften relevant, arbeiten wir gerne mit Ihrem kanadischen Steuerberater zusammen. Darüber hinaus stehen wir seit Jahren in engem geschäftlichen Kontakt mit einer deutschsprachigen kanadischen Steuerkanzlei mit Sitz in Vancouver, die auch über detaillierte Kenntnisse des deutschen Steuerrechts verfügt.
Somit gewährleisten wir, unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens eine nahtlose Abdeckung von Steuerrechtsfragen im Spannungsfeld zwischen Kanada und Deutschland.