Sobald eine Nachlassangelegenheit Auslandsberührung aufweist, stellt es sowohl den künftigen Erblasser als auch dessen Erben vor eine Vielzahl von Problemen.
Es muss damit gerechnet werden, dass unterschiedliches nationales Erbrecht mit teilweise sich ausschließenden Regelungen zur Anwendung kommt. Eine frühzeitige Beratung gibt gerade dem Erblasser die Möglichkeit, unerwünschte gesetzliche Erbfolgen durch die Errichtung eines Testaments zu vermeiden. Jedoch auch hier gilt es zu beachten, dass ein Testament im Ausland oft nur unter bestimmten Voraussetzungen Wirksamkeit entfaltet.
Ist der Erbfall dann eingetreten, stellt sich für die Erben die Frage nach dem Erfordernis eines Erbscheins. Die unter Umständen mit dem Erbfall entstandene Erbengemeinschaft bereitet für die kanadischen Miterben insbesondere schon deshalb Schwierigkeiten, weil es aufgrund der großen Entfernung Probleme bereitet, effektiv Entscheidungen zu treffen. Hier stehen wir Ihnen mit unseren Kooperationspartnern in Deutschland hilfreich zur Seite.
Gerade auch im Hinblick auf die immer wieder anwachsende Erbschaftssteuer in Deutschland bieten wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge an und beraten Sie gerne.